ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Dreamex Clean Kollektivgesellschaft, nachfolgend „Dreamex Clean“, und ihren privaten oder geschäftlichen Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“.

 

1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten für sämtliche von Dreamex Clean angebotenen und ausgeführten Reinigungsdienstleistungen, insbesondere:

  • Treppenhausreinigungen
  • Umzugsreinigungen
  • Endreinigungen mit Abnahmegarantie
  • Fensterreinigungen, sofern ausdrücklich vereinbart
  • weitere ausdrücklich vereinbarte Reinigungsleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.

Besteht nach Einschätzung von Dreamex Clean ein erhöhtes Risiko einer Beschädigung, darf die Reinigung einzelner Bereiche eingeschränkt, abgebrochen oder vollständig unterlassen werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf eine vollständige Reinigung dieser Bereiche.

Für Schäden, die nachweislich durch Dreamex Clean verursacht wurden, haftet Dreamex Clean im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall oder rein wirtschaftliche Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Diese Einschränkungen gelten auch im Rahmen einer vereinbarten Abnahmegarantie. Die Abnahmegarantie gilt ausschliesslich für die vereinbarten Reinigungsleistungen und umfasst keine Leistungen oder Bereiche, die gemäss diesen AGB ausgeschlossen oder nicht geschuldet sind.

 

2. EINBEZIEHUNG DER AGB UND VERTRAGSABSCHLUSS

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie einzusehen.

Dreamex Clean kann die AGB insbesondere zusammen mit der Offerte übermitteln, per E-Mail zustellen, auf der Website zugänglich machen oder anderweitig elektronisch zur Verfügung stellen.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch schriftliche Annahme einer Offerte, Annahme per E-Mail, elektronische Bestätigung, Unterzeichnung eines Reinigungsvertrags oder eine andere eindeutige Annahmeerklärung. Mündliche Vereinbarungen können durch Dreamex Clean in Textform bestätigt werden.

 

3. OFFERTEN

Offerten werden aufgrund der Informationen erstellt, die Dreamex Clean zum Zeitpunkt der Offertstellung zur Verfügung stehen. Grundlage können insbesondere Angaben des Kunden, Fotos, Videos, Grundrisse, Besichtigungen sowie Angaben der Verwaltung oder Eigentümerschaft sein. Die Offerte gilt ausschliesslich für den darin beschriebenen Zustand und Leistungsumfang.

 

4. VOLLSTÄNDIGE UND KORREKTE OBJEKTANGABEN

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Kalkulation und Durchführung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen.

Dazu gehören insbesondere Objektgrösse, Anzahl Zimmer und Nebenräume, Anzahl Fenster, Balkone und Terrassen, Keller- oder Estrichräume, besondere Zugangsverhältnisse, Haustiere, Raucherhaushalt, erhebliche Kalkablagerungen, starke Fettverschmutzungen, Nikotinablagerungen, Klebereste, Farb- oder Baurückstände, Schimmel, starke Tierverunreinigungen, aussergewöhnlich starke Verschmutzungen, schwer zugängliche Bereiche, empfindliche Materialien und bekannte Vorschäden.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.

 

5. ABWEICHUNGEN VOM BESCHRIEBENEN OBJEKT

Stellt Dreamex Clean fest, dass das Objekt wesentlich von den Angaben des Kunden oder von der Grundlage der Offerte abweicht, ist Dreamex Clean nicht verpflichtet, den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand zum ursprünglich vereinbarten Preis zu übernehmen.

Dreamex Clean kann insbesondere eine Zusatzofferte erstellen, einen genehmigten zusätzlichen Aufwand verrechnen, den Leistungsumfang begrenzen, einen neuen Termin vereinbaren oder die betroffenen Arbeiten ablehnen, wenn eine fachgerechte Durchführung unter den veränderten Bedingungen nicht zumutbar ist.

Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden grundsätzlich nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.

 

6. PAUSCHALPREISE

Ein vereinbarter Pauschalpreis gilt für den bei Offertstellung bekannten bzw. vom Kunden beschriebenen Zustand und Leistungsumfang. Erhebliche, bei Offertstellung nicht erkennbare oder vom Kunden nicht mitgeteilte Zusatzaufwände sind vom Pauschalpreis nicht erfasst.

 

7. LEISTUNGSUMFANG

Dreamex Clean führt die ausdrücklich vereinbarten Reinigungsleistungen fachgerecht und sorgfältig aus.

Nicht Bestandteil des Auftrags sind Arbeiten, die nicht in der Offerte, Auftragsbestätigung oder im Leistungsverzeichnis enthalten sind.

Dreamex Clean ist insbesondere nicht automatisch verpflichtet zu Entsorgungen, Räumungen, Reparaturen, Malerarbeiten, Entfernung von Dübeln, Schädlingsbekämpfung, Schimmelsanierung, Entfernung von Blut oder Fäkalien, Entfernung gefährlicher Stoffe, Entfernung von Bauschutt, Entfernung hartnäckiger Bau-, Farb-, Zement-, Silikon-, Fugen-, oder Kleberückstände sowie Arbeiten, die spezielle Geräte oder besondere Absturzsicherungen erfordern. Solche Leistungen müssen separat vereinbart werden.

Ein bestimmter Reinigungserfolg oder die vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen, Flecken, Verfärbungen, Ablagerungen und Rückstände kann nicht garantiert werden. Die Reinigung erfolgt fachgerecht und materialschonend im Rahmen des technisch Möglichen und unter Berücksichtigung von Art, Alter, Zustand und Beschaffenheit der Materialien sowie Art, Intensität und Dauer der Verschmutzung.

Dauerhafte, in das Material eingedrungene oder nur unter Inkaufnahme eines Beschädigungsrisikos entfernbare Rückstände müssen nicht vollständig beseitigt werden. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen oder neuwertigen Zustands ist nicht geschuldet.

Dreamex Clean muss einen hartnäckigen Rückstand nicht vollständig entfernen, wenn dafür eine Beschädigung der Oberfläche riskiert werden müsste.

 

8. KEINE DEMONTAGE ODER MONTAGE VON BAUTEILEN

Dreamex Clean ist nicht verpflichtet, Bauteile, Abdeckungen, Gerätebestandteile, Lüftungsgitter, Heizkörperverkleidungen oder andere fest montierte, verschraubte, eingeklipste oder anderweitig befestigte Teile zu demontieren, abzuschrauben, auszubauen oder nach der Reinigung wieder zu montieren.

Gereinigt werden grundsätzlich nur Flächen und Bestandteile, die ohne Demontage, Ausbau oder Öffnung fest montierter Bauteile zugänglich sind. Dies gilt insbesondere für Bereiche hinter verschraubten Abdeckungen, hinter fest montierten Heizkörperverkleidungen, innerhalb von Geräten oder Installationen, hinter fest eingebauten Blenden, unter oder hinter fest montierten Bauteilen sowie Bereiche, die erst nach Abschrauben, Ausbauen oder Zerlegen zugänglich wären.

Eine Demontage oder Montage erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dreamex Clean ist berechtigt, eine Demontage abzulehnen, wenn dadurch ein erhöhtes Beschädigungs-, Sicherheits- oder Haftungsrisiko besteht.

Bereiche, die ohne Demontage nicht zugänglich sind, gelten nicht als mangelhaft gereinigt, wenn eine Demontage nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Auftrags war.

 

9. GRENZEN DES REINIGUNGSERFOLGS

Ein bestimmter Reinigungserfolg oder die vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen, Flecken, Verfärbungen, Ablagerungen und Rückstände kann nicht garantiert werden. Die Reinigung erfolgt fachgerecht und materialschonend im Rahmen des technisch Möglichen und unter Berücksichtigung von Art, Alter, Zustand und Beschaffenheit der Materialien sowie Art, Intensität und Dauer der Verschmutzung.

Dauerhafte, in das Material eingedrungene oder nur unter Inkaufnahme eines Beschädigungsrisikos entfernbare Rückstände müssen nicht vollständig beseitigt werden. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen oder neuwertigen Zustands ist nicht geschuldet.

 

10. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde hat die Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Durchführung der Reinigung zu schaffen. Insbesondere muss der vereinbarte Zugang zum Objekt gewährleistet sein, Strom und Wasser vorhanden sein, soweit erforderlich, das Objekt bei Endreinigungen vollständig geräumt sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und Dreamex Clean über gefährliche Gegenstände oder Stoffe, empfindliche Materialien und bekannte Vorschäden informiert werden. Der Arbeitsbereich muss ausreichend zugänglich sein.

 

11. NICHT GERÄUMTE ODER BLOCKIERTE BEREICHE

Bereiche, die wegen Möbeln, Kartons, Abfällen, Fahrrädern, Kinderwagen, Pflanzen oder anderen Gegenständen nicht zugänglich sind, müssen von Dreamex Clean nicht gereinigt werden.

Dreamex Clean ist nicht verpflichtet, schwere, sperrige, gefährliche oder empfindliche Gegenstände zu verschieben.

Beanstandungen von Bereichen, die zum Zeitpunkt der Reinigung nicht oder nicht ausreichend zugänglich waren und deshalb nicht gereinigt werden konnten, sind von der Abnahmegarantie ausgeschlossen.

 

12. TREPPENHAUSREINIGUNG

Bei regelmässiger Treppenhausreinigung richtet sich der genaue Leistungsumfang nach Offerte, Leistungsverzeichnis oder Reinigungsvertrag.

Je nach Vereinbarung können insbesondere Treppen, Podeste, Eingangsbereiche, Handläufe, Geländer, Liftbereiche, Briefkastenanlagen, Eingangstüren, vereinbarte Glasflächen und weitere ausdrücklich vereinbarte Gemeinschaftsbereiche umfasst sein.

Nicht ausdrücklich aufgeführte Arbeiten gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang.

 

13. HINDERNISSE IN TREPPENHÄUSERN

Dreamex Clean ist nicht verpflichtet, abgestellte Gegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen, Möbel, Pflanzen oder sonstige Gegenstände zu entfernen oder zu verschieben. Der dadurch verdeckte oder nicht sicher zugängliche Bereich kann von der Reinigung ausgenommen werden.

 

14. ENDREINIGUNG

Eine End- bzw. Umzugsreinigung erfolgt grundsätzlich in einem vollständig geräumten Objekt. Zurückgelassene Gegenstände werden nicht entsorgt, transportiert, verschoben, eingelagert oder gereinigt. Eine entsprechende Zusatzleistung muss ausdrücklich vereinbart werden.

 

15. FENSTERREINIGUNG

Fenster werden nur gereinigt, wenn die Fensterreinigung ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist. Die Fensterreinigung umfasst ausschliesslich Fenster und Fensterbestandteile, die mit üblichen Arbeitsmitteln sicher und ohne unverhältnismässiges Risiko erreichbar sind.

Dreamex Clean ist insbesondere nicht verpflichtet, Fenster zu reinigen, wenn hierfür Fassadenkletterarbeiten, Gerüste, Hebebühnen, spezielle Absturzsicherungen, Betreten gefährlicher Dächer, gefährliches Hinauslehnen oder vergleichbare besondere Sicherheitsmassnahmen notwendig wären.

Fenster, die nicht sicher erreichbar sind, dürfen aus Sicherheitsgründen von der Reinigung ausgeschlossen werden. Die Sicherheit der ausführenden Personen hat Vorrang.

 

16. STOREN-, ROLLLADEN- UND LAMELLENREINIGUNG

Storen-, Rollladen- und Lamellenreinigungen werden grundsätzlich ausschliesslich nur an ohne Demontage sicher zugänglichen Flächen durchgeführt. Die Reinigung von schwer oder nicht sicher zugänglichen Bereichen sowie Demontage-, Zerlegungs-, Reparatur- oder Montagearbeiten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Reinigungsleistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Aufgrund von Material, Bauart, Alter, Zustand und Verschmutzungsgrad kann eine vollständige Entfernung von hartnäckigen, eingebrannten oder dauerhaft haftenden Verschmutzungen, Verfärbungen, Ablagerungen, Kalk-, Fett- oder sonstigen Rückständen nicht garantiert werden. Die Reinigung erfolgt fachgerecht, materialschonend und im Rahmen des technisch sowie mit verhältnismässigem Aufwand Zumutbaren.

Für bereits bestehende Schäden, normale Abnutzung, Materialermüdung, Korrosion, Versprödung, Verfärbungen, lose Bauteile, Funktionsstörungen sowie alters-, konstruktions- oder materialbedingte Mängel übernimmt Dreamex Clean keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden oder Mängel, die vor Beginn der Reinigung nicht erkennbar waren und erst im Rahmen einer fachgerechten Reinigung sichtbar werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dreamex Clean vor Beginn der Arbeiten über bekannte Vorschäden, Defekte, empfindliche Materialien oder Funktionsstörungen zu informieren.

Besteht nach Einschätzung von Dreamex Clean ein erhöhtes Risiko einer Beschädigung, darf die Reinigung einzelner Bereiche eingeschränkt, abgebrochen oder vollständig unterlassen werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf eine vollständige Reinigung dieser Bereiche.

Für Schäden, die nachweislich durch Dreamex Clean verursacht wurden, haftet Dreamex Clean im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall oder rein wirtschaftliche Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Diese Einschränkungen gelten auch im Rahmen einer vereinbarten Abnahmegarantie. Die Abnahmegarantie gilt ausschliesslich für die vereinbarten Reinigungsleistungen und umfasst keine Leistungen oder Bereiche, die gemäss diesen AGB ausgeschlossen oder nicht geschuldet sind.

 

17. NEUVERSCHMUTZUNG NACH DER REINIGUNG

Dreamex Clean haftet nicht für Verschmutzungen, die nach Abschluss einer fachgerechten Reinigung neu entstehen, insbesondere durch Regen, Wind, Staub, Pollen, Baustellen, Verkehr, Tiere, Handwerker, Umzugsarbeiten, Bewohner oder andere Personen.

 

18. ABNAHMEGARANTIE

Dreamex Clean gewährt für vereinbarte Endreinigungen eine Abnahmegarantie.

Werden bei der Wohnungsabnahme durch den Vermieter oder die Verwaltung berechtigte Reinigungsmängel an den von Dreamex Clean ausgeführten und vereinbarten Reinigungsarbeiten festgestellt, werden diese im Rahmen der Abnahmegarantie ohne zusätzliche Arbeitskosten nachgereinigt.

Die Abnahmegarantie gilt auch dann, wenn die Übergabe ausschliesslich zwischen dem Kunden und Vermieter, Eigentümer, Verwaltung oder deren Vertretung stattfindet.

Eine persönliche Anwesenheit von Dreamex Clean bei der Wohnungsabnahme ist nicht erforderlich.

Der Auftraggeber informiert Dreamex Clean über beanstandete Reinigungsmängel unverzüglich und ermöglicht Dreamex Clean eine angemessene Nachreinigung. Werden Mängel ohne vorherige Mitteilung an Dreamex Clean durch den Auftraggeber oder durch Dritte behoben, besteht kein Anspruch auf Übernahme der daraus entstehenden Kosten.

Von der Abnahmegarantie nicht umfasst:

  • Reinigungsarbeiten, die nicht Bestandteil des vereinbarten Auftrags waren
  • nicht frei oder nicht gefahrlos zugängliche Bereiche
  • Bereiche oder Bauteile, deren Reinigung eine Demontage, Montage, ein Abschrauben oder einen Ausbau erfordert
  • bereits bestehende Schäden oder Defekte
  • normale Abnutzung
  • Verfärbungen oder dauerhafte Materialveränderungen
  • Verschmutzungen oder Veränderungen, die mit üblichen fachgerechten Reinigungsmethoden nicht entfernt werden können
  • Mängel oder Beanstandungen, die nicht durch eine Reinigung behoben werden können

Die Abnahmegarantie bezieht sich ausschliesslich auf die von Dreamex Clean vereinbarten und tatsächlich ausgeführten Reinigungsleistungen.

 

19. KEINE ANWESENHEITSPFLICHT VON DREAMEX CLEAN

Dreamex Clean muss bei der offiziellen Wohnungs- oder Objektabnahme nicht persönlich anwesend sein. Die fehlende Anwesenheit von Dreamex Clean bei der Übergabe lässt die vereinbarte Abnahmegarantie nicht entfallen.

 

20. PFLICHT ZUR SOFORTIGEN MITTEILUNG BEI BEANSTANDUNGEN

Stellt der Vermieter, Eigentümer oder die Verwaltung bei der offiziellen Wohnungs- bzw. Objektabnahme einen angeblichen Reinigungsmangel fest, ist der Kunde verpflichtet, Dreamex Clean möglichst sofort nach Kenntnis der Beanstandung zu informieren.

Der Kunde soll Dreamex Clean nach Möglichkeit noch am Tag der offiziellen Abnahme über die Beanstandung informieren.

Für Leistungen aus der vertraglich vereinbarten Abnahmegarantie muss die Mitteilung spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der offiziellen Wohnungs- bzw. Objektabnahme bei Dreamex Clean eingehen.

Diese Frist beginnt mit Abschluss der offiziellen Abnahme bzw. mit der Kenntnis des Kunden von der entsprechenden Reinigungsbeanstandung.

Die 24-Stunden-Regel betrifft die zusätzlich vereinbarte Abnahmegarantie von Dreamex Clean. Erfolgt die Mitteilung nicht innerhalb dieser Frist, entfällt die vertraglich vereinbarte Abnahmegarantie hinsichtlich der betreffenden Beanstandung.

Zwingende gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte werden dadurch nicht verkürzt oder ausgeschlossen.

 

21. INHALT UND NACHWEIS EINER BEANSTANDUNG

Die Beanstandung muss Dreamex Clean so genau wie möglich mitgeteilt werden.

Dreamex Clean kann zur Prüfung insbesondere das Übergabe- oder Abnahmeprotokoll, Fotos der beanstandeten Stellen, eine genaue Beschreibung der Beanstandung oder eine Mitteilung des Vermieters oder der Verwaltung verlangen.

Soweit möglich, soll der beanstandete Zustand bis zur Prüfung bzw. Nachreinigung dokumentiert und nicht durch Dritte verändert werden.

 

22. RECHT VON DREAMEX CLEAN AUF NACHBESSERUNG

Bei einer berechtigten Reinigungsbeanstandung hat Dreamex Clean das Recht, die beanstandete Leistung selbst nachzubessern. Der Kunde muss Dreamex Clean hierfür innerhalb angemessener Zeit Zugang zum Objekt ermöglichen. Dreamex Clean trägt bei einer berechtigten Beanstandung die Kosten der eigenen Nachreinigung.

 

23. KEINE EIGENMÄCHTIGE BEAUFTRAGUNG EINES DRITTUNTERNEHMENS

Der Kunde darf grundsätzlich nicht ohne vorherige Kontaktaufnahme mit Dreamex Clean ein anderes Reinigungsunternehmen auf Kosten von Dreamex Clean beauftragen. Dreamex Clean muss zunächst Gelegenheit erhalten, den behaupteten Mangel selbst zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Kosten eines Drittunternehmens werden nur übernommen, wenn Dreamex Clean der Beauftragung zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

 

24. ERFOLGREICHE ABNAHME

Wird die Wohnung bzw. das Objekt von Vermieter oder Verwaltung hinsichtlich der vereinbarten Reinigungsleistungen ohne entsprechende Beanstandung akzeptiert, gilt die vertragliche Abnahmegarantie hinsichtlich der bei dieser Abnahme überprüften und erkennbaren Reinigungsleistungen als erfüllt.

 

25. EMPFINDLICHE MATERIALIEN

Der Kunde muss Dreamex Clean auf ihm bekannte besondere Materialeigenschaften und Pflegeanweisungen hinweisen, insbesondere bei Naturstein, unbehandeltem Holz, Spezialbeschichtungen, empfindlichen Armaturen, beschichteten Glasflächen, speziellen Bodenbelägen, empfindlichen Metallen und Sonderanfertigungen.

 

26. VORSCHÄDEN

Dreamex Clean haftet nicht für Schäden, die bereits vor Beginn der Reinigung vorhanden waren oder ausschliesslich aus einer bestehenden Vorschädigung entstehen. Dreamex Clean kann Vorschäden vor Arbeitsbeginn fotografisch dokumentieren.

 

27. MATERIALERMÜDUNG

Keine Haftung besteht, soweit ohne Verschulden von Dreamex Clean Schäden auftreten, die auf bereits vorhandene Materialermüdung, Versprödung, Korrosion, lose Befestigungen, mangelhafte Montage, beschädigte Dichtungen oder alterungsbedingte Schwächen zurückzuführen sind.

 

28. SCHIMMEL UND GESUNDHEITSGEFÄHRDENDE STOFFE

Die normale Reinigung umfasst keine professionelle Schimmelsanierung, Asbestsanierung, Schädlingsbekämpfung, Biohazard-Reinigung, Reinigung von Blut, Körperflüssigkeiten oder Fäkalien sowie keine Gefahrstoffsanierung. Dreamex Clean kann Arbeiten ablehnen oder einstellen, wenn gesundheitliche oder sicherheitstechnische Risiken bestehen.

 

29. GEFÄHRLICHE ARBEITSBEDINGUNGEN

Dreamex Clean kann eine Reinigungsarbeit verweigern oder abbrechen, wenn deren Durchführung eine unzumutbare Gefahr für Personen oder Sachen darstellen würde. Dies gilt insbesondere bei Absturzgefahr, unsicheren Zugängen, instabilen Bauteilen, offenen elektrischen Anlagen, unbekannten Chemikalien, Spritzen, Blut, Fäkalien, erheblichem Schimmel, Schädlingsbefall oder Verdacht auf Asbest.

 

30. SCHLÜSSEL UND ZUGANGSMITTEL

Übergebene Schlüssel, Badges, Fernbedienungen und Zugangsmittel werden mit angemessener Sorgfalt behandelt. Der Kunde soll nur die für die Durchführung notwendigen Zugangsmittel übergeben.

 

31. FEHLENDER ZUGANG

Kann Dreamex Clean zum vereinbarten Zeitpunkt wegen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden nicht mit der Arbeit beginnen, kann die dadurch entstehende angemessene Wartezeit bzw. der nachweisbare Mehraufwand verrechnet werden.

Dies gilt insbesondere bei fehlenden Schlüsseln, falschen Zugangscodes, verschlossenen Räumen, verspäteter Schlüsselübergabe oder fehlendem Ansprechpartner.

Dreamex Clean ist nicht verpflichtet, unbegrenzt vor Ort zu warten.

 

32. HAFTUNG VON DREAMEX CLEAN

Dreamex Clean haftet für schuldhaft verursachte Schäden nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung setzt insbesondere voraus, dass zwischen der Tätigkeit von Dreamex Clean und dem behaupteten Schaden ein rechtlich relevanter Zusammenhang besteht.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Für Schäden, die durch Mitarbeiter oder beigezogene Hilfspersonen verursacht werden, wird die Haftung im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung von Dreamex Clean beschränkt.

Keine Haftung wird übernommen für Schäden, die durch bereits bestehende Mängel, Alterung, Abnutzung, defekte oder fehlerhafte Materialbeschaffenheit des Reinigungsobjekts entstehen.

Werden Reinigungsmittel oder Geräte auf Wunsch des Kunden von diesem bereitgestellt, übernimmt Dreamex Clean keine Haftung für Schäden, die aus deren Verwendung resultieren.

 

33. VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT

Dreamex Clean haftet für Personenschäden sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Dreamex Clean oder deren Hilfspersonen beruhen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden aus leicht fahrlässigem Handeln wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Dreamex Clean beschränkt.

 

34. SCHADENMELDUNG

Ein behaupteter Schaden ist Dreamex Clean nach dessen Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat den Schaden soweit zumutbar zu dokumentieren und Dreamex Clean die Möglichkeit zur Besichtigung und Abklärung zu geben. Dreamex Clean darf den Schaden gegebenenfalls seiner Betriebshaftpflichtversicherung melden.

 

35. SCHADENMINDERUNG

Beide Parteien sind verpflichtet, zumutbare Massnahmen zu treffen, um eine Vergrösserung eines eingetretenen Schadens zu verhindern.

 

36. PREISE

Es gelten die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Behandlung der Mehrwertsteuer richtet sich nach dem jeweiligen steuerlichen Status von Dreamex Clean.

 

37. ZUSATZAUFWAND

Zusätzliche Leistungen oder erhebliche Mehraufwände können nach vorheriger Zustimmung des Kunden zusätzlich verrechnet werden.

 

38. BESONDERE AUFTRAGSKOSTEN

Notwendige und nicht bereits im Preis enthaltene Sonderkosten können nach vorgängiger Vereinbarung zusätzlich verrechnet werden. Dazu können insbesondere besondere Parkkosten, speziell verlangte Verbrauchsmaterialien, spezielle Maschinen, externe Hilfsmittel und besondere Sicherheitsmassnahmen gehören.

 

39. ZAHLUNGSFRIST

Sofern in Offerte oder Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Dreamex Clean kann bei Neukunden, grösseren Aufträgen, Endreinigungen oder besonders aufwendigen Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung oder Teilzahlung verlangen.

 

40. ZAHLUNGSVERZUG

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dreamex Clean kann insbesondere den gesetzlichen Verzugszins verlangen. Notwendige Betreibungs- oder Inkassokosten können im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.

 

41. BEANSTANDUNG EINER RECHNUNG ODER LEISTUNG

Bei einer Beanstandung ist Dreamex Clean zunächst Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung zu geben. Unbestrittene Teile einer Rechnung bleiben grundsätzlich zahlbar. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

 

42. VEREINBARTE TERMINE

Dreamex Clean bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Eine geringfügige Verspätung stellt nicht automatisch eine Vertragsverletzung dar.

 

43. TERMINVERSCHIEBUNGEN

Terminverschiebungen sind Dreamex Clean möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dreamex Clean bemüht sich um einen Ersatztermin, kann jedoch nicht garantieren, dass der gewünschte neue Termin verfügbar ist.

 

44. STORNIERUNG EINMALIGER AUFTRÄGE

Bei der Stornierung eines verbindlich vereinbarten Einzelauftrags bleiben die gesetzlichen Rechte zur Vertragsbeendigung vorbehalten.

Dreamex Clean kann Ersatz für einen nach den gesetzlichen Bestimmungen ersatzfähigen Schaden verlangen, insbesondere wenn bereits Personal verbindlich eingeplant wurde, andere Aufträge abgelehnt wurden, Material speziell beschafft wurde, externe Leistungen bestellt wurden oder sonstige nicht mehr vermeidbare Aufwendungen entstanden sind.

Ersparte Aufwendungen sind angemessen zu berücksichtigen.

 

45. NICHTERSCHEINEN BZW. FEHLENDER ZUGANG

Kann der Auftrag aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden fehlenden Zugangs nicht durchgeführt werden, kann Dreamex Clean den nachweisbaren bzw. nach den gesetzlichen Regeln ersatzfähigen Aufwand geltend machen.

 

46. REGELMÄSSIGE REINIGUNGSVERTRÄGE

Treppenhaus- und andere regelmässige Reinigungsverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

47. ORDENTLICHE KÜNDIGUNGSFRIST

Für unbefristete Dauerverträge vereinbaren die Parteien grundsätzlich eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Kalendermonats. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

48. KÜNDIGUNG ZUR UNZEIT

Soweit auf das Vertragsverhältnis die gesetzlichen Bestimmungen über den Auftrag anwendbar sind, bleiben insbesondere die gesetzlichen Folgen einer Kündigung zur Unzeit vorbehalten.

Ein nach zwingendem Recht bestehendes jederzeitiges Kündigungsrecht wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen. Bereits ordnungsgemäss erbrachte Leistungen und geschuldete Auslagen sind zu bezahlen.

 

49. AUSSERORDENTLICHE VERTRAGSBEENDIGUNG

Das Recht zur sofortigen Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen, erheblichem Zahlungsverzug, Gefährdung des Reinigungspersonals, unzumutbaren Arbeitsbedingungen, wiederholter Zugangsverweigerung oder rechtswidrigen Anforderungen des Kunden.

 

50. PREISÄNDERUNGEN BEI DAUERVERTRÄGEN

Bei laufenden Reinigungsverträgen kann Dreamex Clean Preise für zukünftige Leistungen angemessen anpassen, wenn sich die Kostenbasis wesentlich verändert.

Dies kann insbesondere der Fall sein bei Änderungen von gesetzlichen oder allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen, Gesamtarbeitsverträgen, Sozialversicherungsbeiträgen, Versicherungsprämien, Mehrwertsteuer, Materialkosten sowie Energie- oder Transportkosten.

Preisänderungen werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

 

51. EINSATZ VON PERSONAL

Dreamex Clean bestimmt grundsätzlich selbst, welche geeigneten Personen zur Erfüllung eines Auftrags eingesetzt werden. Dreamex Clean kann Gesellschafter, Mitarbeitende oder geeignete Hilfspersonen einsetzen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer bestimmten Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

52. DATENSCHUTZ

Dreamex Clean bearbeitet Personendaten insbesondere soweit dies erforderlich ist für Offerten, Terminvereinbarungen, Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, Kundenkommunikation, Dokumentation, Schadenabwicklung, gesetzliche Pflichten sowie Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Es gelten die jeweils anwendbaren schweizerischen Datenschutzbestimmungen sowie die Datenschutzerklärung von Dreamex Clean.

 

53. FOTODOKUMENTATION

Dreamex Clean darf vor, während oder nach einer Reinigung sachbezogene Fotos anfertigen, soweit dies für die Dokumentation von Vorschäden, aussergewöhnlichen Verschmutzungen, Reinigungsergebnissen, Reklamationen oder Schadenfällen erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

 

54. VERWENDUNG ZU WERBEZWECKEN

Fotos oder Informationen aus einem Kundenobjekt werden nicht allein aufgrund dieser AGB zu Werbezwecken veröffentlicht. Eine Verwendung zu Werbezwecken erfolgt nur bei entsprechender rechtlicher Grundlage bzw. erforderlicher Zustimmung.

 

55. HÖHERE GEWALT UND AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE

Kann eine Leistung aufgrund eines ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Dreamex Clean liegenden Ereignisses (Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, Unwetter, behördliche Anordnungen, Streiks oder Epidemien), nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, informiert Dreamex Clean den Kunden möglichst zeitnah.

In solchen Fällen vereinbaren die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin.

Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen Verzugs oder Ausfalls ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

56. ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSUMFANGS

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Auftrags bedürfen der Absprache zwischen Kunde und Dreamex Clean. Zusätzliche Leistungen können zusätzlich verrechnet werden.

 

57. ÄNDERUNGEN DIESER AGB

Dreamex Clean kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern. Für bereits abgeschlossene Einzelaufträge gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einbezogene Fassung.

 

58. TEILUNWIRKSAMKEIT

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich bestehen. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

59. ANWENDBARES RECHT

Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

 

60. GERICHTSSTAND

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei Verträgen mit Geschäftskunden kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Dreamex Clean als Gerichtsstand vereinbart werden. Zwingende Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

61. KONTAKT

Dreamex Clean Kollektivgesellschaft

Brugghöhestrasse 1

9100 Herisau

Schweiz

E-Mail: info@dreamexclean.ch

Tel: 077 505 81 96

UID / Handelsregister-Nr.: CHE-317.537.244

 

Stand: August 2026